Nachbarschaftsstrom: So funktioniert Energie-Sharing ab Juni 2026

25. Juni 2026

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz: Das Energie-Sharing-Gesetz. Mit diesem Gesetz wurde es möglich gemacht, dass die Eigentümer einer Photovoltaikanlage überschüssigen Strom an ihre Nachbarn verkaufen können. Für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlage und für deren Nachbarn ohne Photovoltaikanlage auf dem Dach bietet dieses Gesetz einige Vorteile.

Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz: Das Energie-Sharing-Gesetz. Mit diesem Gesetz wurde es möglich gemacht, dass die Eigentümer einer Photovoltaikanlage überschüssigen Strom an ihre Nachbarn verkaufen können. Für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlage und für deren Nachbarn ohne Photovoltaikanlage auf dem Dach bietet dieses Gesetz einige Vorteile.

Was sich gesetzlich geändert hat

Der Bundestag hat am 13. November 2025 den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, der am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz, überschüssigen Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen lokal zu teilen. Privathaushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen können ihren eigenen, lokal erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern teilen.

Bisher war das praktisch ausgeschlossen: Anlagenbetreiber hätten sich als Stromlieferanten registrieren und zahlreiche Pflichten erfüllen müssen. Dieser Aufwand bleibt den Privathaushalten jetzt erspart. Wer Strom teilt, gilt nicht mehr automatisch als Energieversorger und wird von den zentralen Lieferantenpflichten befreit.

Der Zeitplan ist gestaffelt: Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber das gemeinsame Nutzen von Solarstrom über das öffentliche Netz innerhalb eines Bilanzierungsgebiets technisch ermöglichen, ab Juni 2028 auch in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone.

Konkrete Vorteile für Sie als Verbraucher

  • Hauseigentümer und Nachbarn profitieren gleichermaßen
  • Anlagenbesitzer erhöhen die Rentabilität ihrer Photovoltaikanlage
  • Die Anlage amortisiert sich schneller
  • Überschüssiger Strom wird nicht zu einer niedrigen Einspeisevergütung ins Netz abgegeben
  • Strom kann direkt sinnvoll in der Umgebung genutzt werden

Nachbarn profitieren von lokalem Solarstrom:

Auch Menschen ohne eigene Photovoltaikanlage können sich direkt an der Energiewende in ihrer Nachbarschaft beteiligen. Mieter und Eigentümer ohne passende Dachfläche profitieren so erstmals von lokal erzeugtem Solarstrom.

Mehr Unabhängigkeit vom Energiemarkt: Die gemeinsame Nutzung reduziert die Abhängigkeit vom Energiemarkt. Ein spürbarer Vorteil in Zeiten schwankender Strompreise.

Ehrlich bleiben: Das sollten Sie wissen. Die Umsetzung steht noch am Anfang. Sowohl Anlagenbetreiber als auch Verbraucher benötigen ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter. Die Einbauquote liegt in Deutschland aktuell bei nur 5,5 Prozent. Zudem fallen auch beim lokalen Teilen über das öffentliche Netz weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen an, die rund 60 Prozent des Haushaltsstrompreises ausmachen. Der finanzielle Vorteil hängt also stark von der konkreten Konstellation ab. Eine fundierte Planung ist entscheidend, damit sich ein Projekt tatsächlich rechnet.

Team Gruner: So wird Energie-Sharing zum Wärmekonzept

Energy-Sharing entfaltet seinen größten Nutzen, wenn der geteilte Solarstrom auch sinnvoll verbraucht wird. Ein typisches Beispiel ist die Wärmepumpe, die mit günstigem lokalem Ökostrom betrieben wird. Genau hier setzt Team Gruner an: Das Unternehmen plant und installiert Wärmepumpen und Hybridsysteme im Raum Hiddenhausen, Herford, Bielefeld und Bad Salzuflen und sorgt dafür, dass Ihre Heizung optimal mit Ihrer Stromversorgung zusammenarbeitet. So machen Sie aus selbst erzeugtem oder geteiltem Solarstrom direkt günstige und nachhaltige Wärme. Team Gruner berät Sie dabei ganzheitlich, übernimmt die Fördermittelberatung und zeigt Ihnen, wie sich Stromerzeugung und Heizung in Ihrem Eigenheim wirtschaftlich verbinden lassen.

„Das Energie-Sharing ist ein guter Schritt, aber kein Selbstläufer. Das sage ich meinen Kunden offen. Der größte Hebel liegt erst einmal darin, den eigenen Solarstrom selbst clever zu nutzen, etwa für die Wärmepumpe. Was darüber hinausgeht, lohnt sich, wenn richtig geplant wird.“

Thomas Gruner, Geschäftsführer der Team Gruner GmbH

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Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Deutschland ein neues Gesetz: Das Energie-Sharing-Gesetz. Mit diesem Gesetz wurde es möglich gemacht, dass die Eigentümer einer Photovoltaikanlage überschüssigen Strom an ihre Nachbarn verkaufen können. Für Hauseigentümer mit Photovoltaikanlage und für deren Nachbarn ohne Photovoltaikanlage auf dem Dach bietet dieses Gesetz einige Vorteile.