Barrierefreies Bad? Der Staat zahlt mit

30. März 2026

Ein schönes, modernes und barrierefreies Badezimmer vom Staat gefördert? Willkommen im Jahr 2026. Das Budget welches von der Bundesregierung freigegeben wurde ist allerdings begrenzt.

Ein schönes, modernes und barrierefreies Badezimmer vom Staat gefördert? Willkommen im Jahr 2026. Das Budget welches von der Bundesregierung freigegeben wurde ist allerdings begrenzt.

Ein beliebtes Förderprogramm kehrt zurück

Seit Anfang 2025 war es nicht mehr möglich, beim Staat einen direkten Zuschuss für barrierefreie Umbauten zu beantragen. Das Programm „Barriere Reduzierung Investitionszuschuss“ der staatlichen Förderbank KfW (Programm 455-B) war zum 1. Januar 2025 ausgelaufen, weil im Bundeshaushalt keine Mittel mehr eingeplant waren. Das ändert sich nun: Im Bundeshaushalt 2026, der am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert hat, sind 50 Millionen Euro für barrierefreie Umbauten vorgesehen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können private Eigentümer wieder Zuschüsse beantragen – zu unveränderten Konditionen.

Das klingt nach einer guten Nachricht. Doch der Blick auf frühere Jahre zeigt: In früheren Programmjahren standen jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung und die Mittel waren regelmäßig schon zur Jahresmitte ausgeschöpft. 2024 wurde das Budget sogar auf 150 Millionen Euro verdoppelt. 2026 stehen nun nur 50 Millionen Euro bereit. Wer zu lange wartet, geht leer aus.

Was wird gefördert – und wie viel?

Der KfW-Zuschuss richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, Vermieter und Mieter. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die Barrieren im Alltag reduzieren: dazu zählen unter anderem der Einbau einer bodengleichen Dusche, schwellenfreie Zugänge, rutschfeste Böden, Haltegriffe sowie ausreichend Bewegungsflächen. Für Einzelmaßnahmen werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 5.000 Euro. Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss. (maximal 6.250 Euro)

Wer nicht auf den Förderstart warten möchte, kann bereits jetzt den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 nutzen: Er ermöglicht Darlehen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für Barriere reduzierende Maßnahmen zu einem günstigen Zinssatz.

Wichtig in jedem Fall: Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Planungs- und Beratungsleistungen gelten jedoch nicht als Vorhabenbeginn. KfW Das bedeutet: Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um zu planen und beim Förderstart direkt loszulegen.

Wir realisieren Ihre Förderung inklusive Badezimmer

Team Gruner plant und realisiert barrierefreie Bäder als Komplettlösung – von der ersten Beratung bis zum fertigen Umbau. Es nimmt die individuelle Bedarfsanalyse, entwirft das neue Bad gemeinsam mit Ihnen, koordiniert alle Gewerke und begleitet Sie bei der Beantragung der KfW-Förderung. So müssen Sie sich weder mit Antragsformularen noch mit Normen und Mindestmaßen auseinandersetzen. Das Ergebnis: ein barrierefreies Bad, das sicher, komfortabel und ästhetisch ist.

„Ein barrierefreies Bad ist keine Frage des Alters, sondern des Vorausdenkens. Die meisten meiner Kunden kommen zu mir, nachdem etwas passiert ist. Dabei ist der Umbau am einfachsten, wenn man ihn in Ruhe planen kann, bevor es zwingend notwendig ist. Und jetzt, mit der Rückkehr der Förderung, ist der Einstieg günstiger als je zuvor.“

Thomas Gruner, Inhaber und Geschäftsführer, Team Gruner GmbH

Jetzt beantragen bevor der Fördertopf voll ist

Nutzen Sie den Förderstart im Frühjahr 2026, um Ihr Bad sicher und zukunftsfähig zu gestalten. Team Gruner berät Sie unverbindlich, was in Ihrem Bad möglich ist und was es kostet.

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