Gebäudeenergiegesetz 2026 – was bedeutet das für Ihre Heizung?
6. März 2026
Mit den aktuellen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verändern sich schrittweise die Anforderungen an neu eingebaute Heizsysteme in Deutschland. Für Eigentümer von Bestandsimmobilien, Bauherren und Gewerbetreibende ist es daher wichtig zu verstehen, welche Regelungen künftig gelten und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizsystemen schrittweise zu erhöhen. Für viele Eigentümer stellt sich deshalb die Frage, welche Heiztechnik künftig noch zulässig ist und wann ein Austausch notwendig wird.
Sind Öl- und Gasheizungen ab 2026 verboten?
Ein häufiger Irrtum ist, dass fossile Heizungen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr erlaubt sind. Tatsächlich dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben und bei Bedarf auch repariert werden. Ein verpflichtender Austausch funktionierender Anlagen ist nicht vorgesehen.
Entscheidend ist vielmehr, welche Anforderungen gelten, wenn eine Heizung neu eingebaut wird. In diesen Fällen schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass neue Heizsysteme künftig einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen
Die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen
Kern der aktuellen Gesetzgebung ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Sie besagt, dass neu installierte Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe bereits seit 2024. Für Bestandsgebäude greifen die Regelungen schrittweise, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung und der Größe der jeweiligen Kommune. Spätestens nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung – in größeren Städten in der Regel bis Mitte 2026 und in kleineren Kommunen bis spätestens 2028 – gelten die Anforderungen auch beim Austausch von Heizungen in bestehenden Gebäuden.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben kommen verschiedene Heizsysteme infrage, zum Beispiel:
- Wärmepumpen
- Anschluss an ein Wärmenetz (Fern- oder Nahwärme)
- Hybridheizungen mit erneuerbarem Energieanteil
- Solarthermie in Kombination mit weiteren Heizsystemen
- Biomasseheizungen, beispielsweise Pelletheizungen
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von den technischen Gegebenheiten des Gebäudes und der vorhandenen Infrastruktur ab.
Übergangsregelungen und Fördermöglichkeiten
Das Gebäudeenergiegesetz sieht außerdem Übergangsregelungen vor. Wenn beispielsweise eine Heizungsanlage irreparabel ausfällt, dürfen übergangsweise auch fossile Systeme eingebaut werden. Diese dürfen jedoch nur innerhalb bestimmter Übergangsfristen betrieben werden und müssen anschließend an die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.
Parallel unterstützt der Staat Eigentümer beim Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik. Förderprogramme können einen erheblichen Teil der Investitionskosten übernehmen und erleichtern so die Modernisierung der Heizungsanlage.
Praxisbeispiel: Heizungstausch in einem Bestandsgebäude
Tauscht ein Hauseigentümer seine alte Gasheizung in einer Kommune mit abgeschlossener Wärmeplanung aus, muss das neue Heizsystem die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.
Entscheidet er sich beispielsweise für eine Wärmepumpe oder eine Hybridlösung mit erneuerbarem Anteil, entspricht das System den gesetzlichen Anforderungen. In vielen Fällen können zusätzlich staatliche Förderprogramme genutzt werden, die einen Teil der Investitionskosten abdecken.
Eine frühzeitige Analyse der bestehenden Heiztechnik, der Gebäudehülle und der kommunalen Rahmenbedingungen hilft dabei, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.
Einordnung aus Sicht des Fachbetriebs
Aus praktischer Sicht zeigt sich: Das Gebäudeenergiegesetz ist kein kurzfristiges Verbotsszenario, sondern ein langfristiger Umbau der Wärmeversorgung im Gebäudebereich.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem, sich frühzeitig mit der eigenen Heiztechnik zu beschäftigen und mögliche Modernisierungsschritte rechtzeitig zu planen. Eine fachliche Beratung hilft dabei, technische Möglichkeiten, gesetzliche Anforderungen und wirtschaftliche Aspekte sinnvoll miteinander zu verbinden.
„Das Gebäudeenergiegesetz schafft klare Rahmenbedingungen für die Heiztechnik der Zukunft. Wer frühzeitig plant, sichert sich langfristige Kostentransparenz und eine stabile Energieversorgung.“
Persönliche Beratung für Ihre Heizlösung
Jedes Gebäude stellt unterschiedliche Anforderungen an die Heiztechnik. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie bei der Bewertung Ihrer bestehenden Heizungsanlage, der Auswahl gesetzeskonformer Systeme und der Einbindung möglicher Förderprogramme.
Gemeinsam finden wir eine Heizlösung, die technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und langfristig gesetzeskonform ist.