27. Januar 2023

Heizungscheck-Pflicht für Gasheizungen

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt die sogenannte Heizungscheck-Pflicht für Besitzer:innen einer Gasheizung. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Fehlerhafte Einstellungen an der Gasheizung oder unregelmäßige Wartungen führen dazu, dass ein Großteil der Gasheizungen in Deutschland nicht mehr effizient arbeitet. Dadurch geht meist ein Großteil der Heizenergie ungenutzt verloren. Ziel der Heizungscheck-Pflicht ist es daher, den Gasverbrauch durch Optimierung an der Anlage zu reduzieren. Dies erfolgt nach dem standardisierten Verfahren nach DIN 15378, mit der die Energieeffizienz der Heizung überprüft wird.

Über die Durchführung der Heizungscheck-Pflicht
Der Heizungscheck kann entweder von einem Schornsteinfeger oder SHK-Betrieb durchgeführt werden. Dabei wird die Gasheizung auf Mängel überprüft, die zur Einschränkung der Effizienz führen. Wird ein solcher Mangel entdeckt, wie beispielsweise ein defekter Wärmetauscher, wird die passende Maßnahme ausgewählt, um den Mangel nachhaltig zu beheben. Die Verordnung schreibt vor, dass die Optimierungsmaßnahme bis zum 25. September 2024 fachgerecht umgesetzt werden muss.

Für wen gilt die Heizungscheck-Pflicht?
Alle Eigentümer:innen, die eine Gasheizung besitzen, sind zum Heizungscheck verpflichtet und müssen die Überprüfung ihrer Gasheizung (auf Anfrage) durchführen lassen. Ausnahme besteht dann, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde oder wenn das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energie- oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird. In diesem Fall ist kein Heizungscheck notwendig.

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