21. Februar 2023

Geänderte Förderungen für Pelletheizungen

Die Pelletheizung ist eine umweltfreundliche Alternative zu Gas- und Ölheizungen und bietet den Bewohner:innen einige Vorteile. Wussten Sie schon, dass es sich außerdem auch um eine preisgünstigere Alternative handelt?

Moderne Pelletheizungen arbeiten effektiv und erreichen hohe Wirkungsgrade von bis zu 96 Prozent. Das bedeutet, dass die zugeführte Energie besonders effizient in Wärme umgewandelt wird.  Dank verschiedenen Fördermitteln besteht die Möglichkeit auch bei der Anschaffung ordentlich Kosten einzusparen.

Einmalige Zuschüsse der BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt einmalige Zuschüsse für Pelletheizungen. Als Basis-Förderung stehen Käufer:innen ein Zuschuss von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro zu. Tauscht man sogar seine alte Öl- oder Nachtspeicherheizung gegen eine Pelletheizung aus, kann man weitere 10 Prozent einsparen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit sind:

  • Die Heizung muss mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage kombiniert werden
  • Der Feinstaubausstoß darf 2,5 mg/m3 nicht überschreiten
  • Der jahreszeitenbedingte Raumnutzungsgrad musss 81 Prozent erreichen
  • Mindestens 65 Prozent der Wohnfläche werden nach der Installation durch erneuerbare Energien beheizt

KfW Förderprogramme
Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Eigentümer:innen zusätzliche Kredite erhalten, bei denen bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Der Effizienzhaus-Standard ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Dabei wird der Gesamtenergiebedarf der Immobilie mit der Wärmedämmung des Gebäudes in Relation gesetzt und definiert. Der Kredit KfW 261 bietet bei der Sanierung eines Altbaus zu einem Effizienzhaus eine Summe von bis zu 150.000 Euro, davon können maximal 60 Prozent der Kreditsumme gefördert werden. Beim Neubau nach Effizienzhaus-Standard liegt der Fördersatz bei gleichem Betrag immer noch bei bis zu 20 Prozent.

Steuervorteile sichern
Im Rahmen einer Sanierung besteht auch die Möglichkeit, die Anschaffungskosten einer Pelletheizung über drei Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Das bedeutet, Sie können bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 200.000 Euro absetzen und dadurch auch hier bis zu 40.000 Euro sparen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nicht mit den vorher genannten Förderprogrammen kombinierbar ist-

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